Leben und Sterben in Würde

Die moderne Medizin ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen, die nicht jeder Mensch für sich gutheißt. Ihre Familie und Ihre Ärzte können Sie mit einer Patientenverfügung von einer schwerwiegenden Verantwortung entbinden. Dies ist eine vorsorgliche Erklärung, die nur dann in Kraft tritt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern.

Dieser Zustand kann durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung eintreten. Sie selbst erklären mit diesem Schriftstück, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen. Sie sollten diesen Text regelmäßig mit Datum und Unterschrift bestätigen, damit er seine Gültigkeit behält. Wichtig ist außerdem, dass Ihre Verfügung im Bedarfsfall gefunden wird – bitte informieren Sie daher Ihre Angehörigen darüber.

Staatliche Information:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an:

BMJV-Patientenverfügung

Kirchliche Information:

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:

Christliche Patientenvorsorge